Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 26. Juli 2026
1. Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Waren und Leistungen, die über diesen Webshop mit der BlueGreen Automation Limited, handelnd unter ZEB Automation, Kandoy House, 2 Fairview Strand, Dublin 3, D03 Y1E2, Irland (nachfolgend „ZEB“), geschlossen werden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. ZEB schließt über den Webshop keine Verträge mit Verbrauchern. Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ZEB ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Produktdarstellungen im Webshop sind kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
- Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn ZEB die Bestellung ausdrücklich in Textform annimmt oder die Ware versendet. ZEB kann das Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang annehmen.
- ZEB speichert den Bestellinhalt im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Der Kunde erhält die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail oder kann die AGB im Webshop abrufen.
- Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch, je nachdem, in welcher Sprache die Bestellung bearbeitet und bestätigt wird.
3. Produktangaben und Unterlagen
- Produktbeschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Maß-, Leistungs- und sonstige technische Angaben beschreiben den Vertragsgegenstand. Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen bleiben zulässig, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, anhand der bereitgestellten technischen Angaben zu prüfen, ob das Produkt für den von ihm vorgesehenen Zweck und seine Systemumgebung geeignet ist. Eine Beschaffenheitsgarantie oder Garantie für einen bestimmten Einsatzzweck besteht nur, wenn ZEB sie ausdrücklich erklärt hat.
- An Angeboten, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Software und sonstigen bereitgestellten Materialien behält ZEB sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte. Der Kunde darf sie Dritten nur zugänglich machen, soweit dies für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erforderlich ist oder ZEB vorher zugestimmt hat.
- Für mitgelieferte Software und Inhalte Dritter gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen. Sie werden dem Kunden mit dem Produkt oder vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.
4. Preise, Steuern und Versandkosten
- Alle im Webshop angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
- Liefer- und Versandkosten werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen. Maßgeblich sind der Lieferort und die im Bestellprozess angezeigten Konditionen.
- Bei Lieferungen in andere Staaten können Einfuhrumsatzsteuer, Zölle oder sonstige öffentliche Abgaben anfallen. Diese werden nicht von ZEB erhoben und sind vom Kunden zu tragen.
- Eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung setzt insbesondere eine bei Bestellung angegebene und gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen voraus. ZEB darf erforderliche Nachweise verlangen und Steuern nachberechnen, wenn die Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden.
- Offensichtliche Preis-, Schreib- oder Rechenfehler berechtigen ZEB zur Ablehnung der Bestellung beziehungsweise, nach Vertragsschluss, zur Anfechtung nach den gesetzlichen Vorschriften.
5. Zahlung
- Es stehen die im Bestellprozess angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung. Derzeit sind dies Vorkasse und, für berechtigte Kunden, Kauf auf Rechnung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
- Bei Vorkasse ist der Rechnungsbetrag nach Erhalt der Zahlungsinformationen ohne Abzug fällig. ZEB versendet die Ware nach Zahlungseingang, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Bei Kauf auf Rechnung gelten die in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist und Zahlungsbedingungen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. ZEB kann noch ausstehende Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Lieferung und Lieferzeit
- Liefergebiet, Versandkosten und voraussichtliche Lieferzeiten ergeben sich aus den Angaben im Webshop oder der Auftragsbestätigung.
- Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind und der Kunde seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht hat; bei Vorkasse außerdem erst nach Zahlungseingang.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht, sofern sie nicht vorher vereinbart wurden.
- Ist ZEB trotz eines rechtzeitig geschlossenen, kongruenten Deckungsgeschäfts ohne eigenes Verschulden nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert worden, informiert ZEB den Kunden unverzüglich. ZEB kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware dauerhaft nicht verfügbar ist; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
- Bei höherer Gewalt oder sonstigen bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und von ZEB nicht zu vertretenden Ereignissen verlängern sich Lieferfristen angemessen. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder einem Vertragspartner nicht mehr zumutbar, kann der betroffene Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.
7. Versand und Gefahrübergang
- ZEB bestimmt Versandart und Versandunternehmen nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.
- Der Kunde ist für die Einhaltung der für ihn geltenden Einfuhr-, Exportkontroll- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. ZEB bleibt für die von ZEB gesetzlich zu erfüllenden Ausfuhrpflichten verantwortlich.
8. Eigentumsvorbehalt
- ZEB behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag vor.
- Der Kunde hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ZEB unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter zu informieren.
- Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt ZEB bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des offenen Rechnungsbetrags ab; ZEB nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung ermächtigt. ZEB wird Sicherheiten auf Verlangen freigeben, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt.
9. Mängelrechte
- Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Angaben in Katalogen, Datenblättern oder Werbematerialien stellen keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
- Ist der Vertrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige genügt.
- ZEB ist zunächst zur Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung bleiben unberührt.
- Mängelrechte bestehen nicht bei Schäden, die nach Gefahrübergang insbesondere durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder nicht genehmigte Änderungen entstehen, sofern diese Umstände für den Mangel ursächlich sind.
10. Haftung
- ZEB haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von ZEB.
11. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. ZEB ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
- Erfüllungsort ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde.
13. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen und der Vorrang individueller Abreden bleiben hiervon unberührt.
- Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.